Statistik: Zahl der Arbeitsgerichte in Deutschland
Ende 2002 sorgten 122 Arbeitsgerichte bundesweit für die Schlichtung oder Entscheidung der Konflikte aus den Betrieben und Unternehmen (zum Vergleich: 69 Sozialgerichte, 686 Amtsgerichte, 116 Landgerichte). 19 Landesarbeitsgerichte waren für die Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidungen zuständig (zum Vergleich: 24 Oberlandesgerichte, 16 Landesozialgerichte).
Statistik: Zahl der Arbeitsrichter an den Arbeitsgerichten
Zum Jahresschluss 2002 zählte das Bundesjustizministerium 1.154 Arbeitsrichter, davon 374 Frauen. Das klingt viel, aber an den Verwaltungsgerichten waren 2.316 Richter beschäftigt, davon 611 Frauen. Am Bundesarbeitsgericht waren 34 Bundesrichter tätig, davon waren nur 2 Frauen. Man sieht auf den ersten Blick, dass in Sachen Gleichberechtigung noch viel getan werden muss.
Statistik: Zahl der Fachanwälte für Arbeitsrecht
Den Richtern stehen immer mehr Fachanwälte gegenüber, die sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert haben.
| Jahre | 2004 | 2005 | 2006 | Vergleich 04/06 |
| Fachanwälte für Arbeitsrecht | 5446 | 5948 | 6457 | + 18 % |
Es wird bereits in der Financial Times vom 17.3.2008 von einer "Inflation der Fachanwälte" gesprochen. Tatsächlich sind die Anforderungen nicht sehr hoch, wenn ein Anwalt den "Fachanwalt für Arbeitsrecht" machen will. Die Anforderungen an die theoretischen und praktischen Kenntnisse zum Erwerb der Bezeichnung Fachanwalt sind leider auch nach der neuen Berufsordnung (BORA) nicht viel strenger geworden (Nachweis des Besuchs eines dreiwöchigen Lehrgangs mit Abschlussklausur und die Bearbeitung von 100 Arbeitsrechtsfällen in 3 Jahren). Selbst der Bundesgerichtshof stellt dazu fest: "Der Gesetzgeber hat die Schwelle für den Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung ersichtlich nicht sehr hoch ansetzen wollen (vgl. BT-Drucks. 12/1710, S. 8)." (so BGH vom 18.11.1996 – AnwZ (B) 29/96, NJW 1997, 1307)
Statistik: Zahl der Klagen und Anträge am Arbeitsgericht
Die Zahl der Verfahren vor den Arbeitsgerichten ist rückläufig, weil weniger geklagt wird. So ging im Zeitraum von 2004 bis 2006 die Zahl der neuen Verfahren um 21 % zurück, bei den Bestandsstreitigkeiten, bei denen um eine Kündigung oder das Bestehen des Arbeitsverhältnisses gestritten wird, ist sogar ein Rückgang von 26 % zu verzeichnen.
| Jahre | 2004 | 2005 | 2006 | Vergleich 04/06 |
| Arbeitsgerichtsverfahren | 590.442 | 523.516 | 467.807 | - 21 % |
| davon Kündigungsschutz | 311.597 | 292.946 | 231.588 | - 26 % |
Die Zahlen für 2007 weisen aber keinen weiteren drastischen Rückgang mehr aus, sondern liegen nur geringfügig unter dem Vorjahresniveau. Das kann man aus den Daten für 2007 im Bezirk des Landesarbeitsgericht Köln hochrechnen, die schon kurz nach Jahresschluß vorlagen.
Die Erklärungen für den Rückgang sind vielfältig. So wird angenommen, der größte Teil des Personalabbaus sei bis 2004 erledigt worden, andere wollen einen Zusammenhang mit der anziehenden Konjunktur sehen oder den Änderungen des Kündigungsschutzgesetzes 2004 und der Zunahme von Leiharbeit. Tatsächlich werden nach dem 1.1.2004 neueingestellte Mitarbeiter in Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten nicht mehr vom Kündigungsschutz erfasst, aber auch sog. Altbeschäftigte, für die grundsätzlich noch die alte Rechtslage gilt, wachsen mit dem Ausscheiden anderer Altbeschäftigter aus dem Kündigungsschutzgesetz heraus. Vermutlich ist der Rückgang und die 2007 eingetretene Stabilisierung eine Mischung als allen genannten Faktoren.
Am klagefreudigsten je 1000 Einwohner waren 2006 übrigens die Bremer, Hamburger und Sachsen-Anhaltiner. Am friedfertigsten ging es in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz zu. Die meisten Berufungen je 1000 Einwohner wurden in den drei Stadtstaaten (kurze Wege?, viele Anwälte?) eingereicht, die wenigsten in Baden-Württemberg, Bayern und im Saarland.
Statistik: Streitgegenstände – worüber vor dem Arbeitsgericht gestritten wird
Die Streitgegenstände bei den Arbeitsgerichten verteilten sich 2006 bundesweit wie folgt:
| 1 Arbeitsentgelt | 170.588 | 27,98 % |
| 2 Urlaub, Urlaubsentgelt | 18.867 | 3,09 % |
| 3 Bestandsstreitigkeiten | 244.419 | 40,09 % |
| 3a davon Kündigungen | 231.588 | 37,99 % |
| 4 Zeugnis | 30.817 | 5,05 % |
| 5 Schadensersatz | 4.541 | 0,74 % |
| 6 tarifliche Einstufungen | 1.735 | 0,28 % |
| 7 Sonstige | 138.704 | 22,75 % |
In einem viertel der Klagen musste das Entgelt (Lohn oder Gehalt) eingeklagt werden. In mehr als einem Drittel der Verfahren spielte also eine Kündigung eine Rolle. In jedem zwanzigsten Fall wurde um das Zeugnis gestritten. Auch das Thema Urlaub gab in fast 20.000 Verfahren Anlass zu Streitigkeiten. Nur in wenigen Fällen ging es um Arbeitnehmerhaftung (Schadensersatz) und Eingruppierung (tarifliche Einstufungen).
Mit Abstand die meisten Arbeitsgerichtsverfahren werden übrigens von Arbeitnehmern eingeleitet (460.747). Arbeitgeber haben dagegen nur 6.884 Verfahren begonnen.
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