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Arbeitsgericht Rechtsanwalt Anwalt
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www.arbeitsgericht.de»Rechtswörterbuch
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Stichwort:
Erläuterung: Auch das arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren endet mit einem Urteil. Rechtskräftig wird das Urteil des Arbeitsgerichts nicht schon mit der Verkündung oder der Zustellung an die Parteien, sondern erst dann, wenn es nicht angegriffen wird oder kein Rechtsmittel mehr gegeben ist und die entsprechenden Fristen abgelaufen sind.
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