|
|
|
Arbeitsgericht Rechtsanwalt Anwalt
|
     
|
|
|
|
|
|
www.arbeitsgericht.de»Rechtswörterbuch
|
|
|
|
Stichwort:
Erläuterung: Vor dem Arbeitsgericht kann man sich selbst vertreten, ein Anwalt ist also kein „Muß“. Jeder Betroffene kann die Rechtsantragstelle aufsuchen. In der Rechtsantragsstelle hilft Ihnen ein Rechtspfleger bei der Stellung eines Antrages (etwa Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids, Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe), bei der Erhebung einer Klage oder bei der Erwiderung auf eine Klage. Auch eine vorläufige Entscheidung des Arbeitsgerichts (einstweilige Verfügung) kann dort beantragt werden. Im Regelfall nimmt der Rechtspfleger auch die Begründung von Anträgen/Klagen zu Protokoll. Grundsätzlich ist aber der Schriftverkehr von den Beteiligten selbstständig zu verfassen. Der Rechtspfleger in der Rechtsantragsstelle darf zwar beim Formulieren helfen und sachdienliche Hinweise erteilen, eine Rechtsberatung ist ihm allerdings auch nach der Novellierung des Rechtsberatungsgesetzes nicht gestattet. Eine Rechtsberatung dürfen nach wie vor nur Rechtsanwälte oder Rechtsbeistände vornehmen.
|  |

Alle Arbeitsgerichte in Deutschland sowie die Landesarbeitsgerichte und das Bundesarbeitsgericht finden Sie mit Adressen und Kontaktinformationen in unserer Arbeitsgerichtssuche.
|
|
|
|
|