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Das Landesarbeitsgericht ist für die Berufung gegen ein Urteil und die Beschwerde gegen einen Beschluß des Arbeitsgerichts im Beschlussverfahren zuständig.

Bundesweit gibt es 18 Landesarbeitsgerichte in 16 Bundesländern (die Bundesländer Bayern und NRW haben mehrere Landesarbeitsgerichte, Berlin und Brandenburg ein gemeinsames Landesarbeitsgericht).

Mehr Informationen auf der Seite Landesarbeitsgerichte.de


Alle Arbeitsgerichte in Deutschland sowie die Landesarbeitsgerichte und das Bundesarbeitsgericht finden Sie mit Adressen und Kontaktinformationen in unserer Arbeitsgerichtssuche.

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