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Arbeitsgericht Rechtsanwalt Anwalt
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www.arbeitsgericht.de»Rechtswörterbuch
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Stichwort:
Erläuterung: Die Kündigungsschutzklage, die die Geltung des Kündigungsschutzgesetzes und das Bestehen von Kündigungsschutz voraussetzt, wendet sich punktuell gegen eine bestimmte Kündigung (§ 4 KSchG). Die Kündigung wird daraufhin überprüft, ob sie sozial gerechtfertigt im Sinne des § 1 KSchG ist und natürlich auch, ob sie aus anderen Gründen unwirksam ist (z.B. nicht ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung, Schriftform). Mehr Informationen auf der Seite Kuendigungsschutzklage.de
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