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Erläuterung:

Nach dem Scheitern des Gütetermins beraumt das Arbeitsgericht einen Kammertermin an, der vor der gesamten Kammer, also der oder dem Vorsitzenden Richter und den ehrenamtlichen Richtern stattfindet.

Die Kammer kann ein Urteil sprechen.


Alle Arbeitsgerichte in Deutschland sowie die Landesarbeitsgerichte und das Bundesarbeitsgericht finden Sie mit Adressen und Kontaktinformationen in unserer Arbeitsgerichtssuche.

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