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Arbeitsgericht Rechtsanwalt Anwalt
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www.arbeitsgericht.de»Rechtswörterbuch
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Stichwort:
Erläuterung: Nach Klageerhebung sieht das Arbeitsgerichtsgesetz als erstes eine Güteverhandlung vor dem Vorsitzenden Richter der Kammer des Arbeitsgerichts vor. Scheitert die Güteverhandlung, wird ein Kammertermin anberaumt. Die Güteverhandlung ist in § 54 ArbGG geregelt. Mehr Informationen auf der Seite Gueteverhandlung.de
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