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Stichwort:
Erläuterung:

Mit der Entfristungsklage wird die Befristung eines Arbeitsvertrages angegriffen.

Hält ein Arbeitnehmer die Befristung eines Arbeitsvertrags nicht für wirksam, kann er binnen drei Wochen nach Auslaufen des befristeten Arbeitsvertrages Entfristungsklage beim Arbeitsgericht erheben, § 17 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).

Mehr zum befristeten Arbeitsvertrag auf der Seite Befristung.de


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