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Erläuterung:

Auch im Arbeitsgerichtsverfahren nach dem Arbeitsgerichtsgesetz ist eine einstweilige Verfügung möglich.

Einstweilige Verfügungen richten sich häufig auf eine Weiterbeschäftigung etwa nach einer Suspendierung / Freistellung oder Urlaubserteilung. Ausserdem kann auch eine einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren beantragt werden, z.B. durch den Betriebsrat zur Untersagung von Mehrarbeit ohne vorherige Mitbestimmung.


Alle Arbeitsgerichte in Deutschland sowie die Landesarbeitsgerichte und das Bundesarbeitsgericht finden Sie mit Adressen und Kontaktinformationen in unserer Arbeitsgerichtssuche.

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