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Arbeitsgericht Rechtsanwalt Anwalt
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www.arbeitsgericht.de»Rechtswörterbuch
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Stichwort:
Erläuterung: Auch im Arbeitsgerichtsverfahren nach dem Arbeitsgerichtsgesetz ist eine einstweilige Verfügung möglich. Einstweilige Verfügungen richten sich häufig auf eine Weiterbeschäftigung etwa nach einer Suspendierung / Freistellung oder Urlaubserteilung. Ausserdem kann auch eine einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren beantragt werden, z.B. durch den Betriebsrat zur Untersagung von Mehrarbeit ohne vorherige Mitbestimmung.
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