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Erläuterung:

Beschlussverfahren am Arbeitsgericht und Verwaltungsgericht: Für Streitigkeiten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber und Personalrat und Dienststellenleitung ist nach dem Arbeitsgerichtsgesetz das Beschlussverfahren vorgesehen.

Im Beschlussverfahren wird z.B. die verweigerte Zustimmung des Betriebsrats nach § 99 BetrVG ersetzt oder eine Einstellung aufgehoben, die unter Verstoß gegen die Mitbestimmung vorgenommen wurde, § 101 BetrVG.

Mehr Informationen auf der Seite Beschlussverfahren.de


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