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Die Berufung im Arbeitsrecht richtet sich gegen ein Urteil des erstinstanzlichen Arbeitsgerichts und ist beim örtlich zuständigen Landesarbeitsgericht einzulegen. Die Berufung ist fristgebunden.


Alle Arbeitsgerichte in Deutschland sowie die Landesarbeitsgerichte und das Bundesarbeitsgericht finden Sie mit Adressen und Kontaktinformationen in unserer Arbeitsgerichtssuche.

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