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Erläuterung:

Das Arbeitsgericht Trier gehört als eines von fünf Arbeitsgerichten in Rheinland-Pfalz mit vier Kammern zu den kleineren Arbeitsgerichten des Landes.

Das Arbeitsgericht Trier ist örtlich zuständig für die Stadt Trier. Mit dem Gerichtstag Bernkastel ist das Arbeitsgericht Trier auch für Verfahren aus dem Gebiet des Landkreises Bernkastel-Wittlich zuständig. Für Verfahren aus dem Gebiet des Landkreises Daun sowie der Verbandsgemeinden Arzfeld, Kyllburg und Prüm aus dem Landkreis Bitburg-Prüm hält das Arbeitsgericht Trier einen Gerichtstag in Gerolstein ab.

Direktor und Pressesprecher des Arbeitsgerichts Trier ist Herr Karl-Heinz Radünzel.

 

Kontakt:

Dietrichstraße 13

54290 Trier

Telefon: (0651) 466-0

Telefax: (0651) 466-8900

Öffnungszeiten: Das Arbeitsgericht Trier ist am besten Montag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, nachmittags für Eilfälle u. nach Vereinbarung sowie Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr zu erreichen.

Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts ist erreichbar in der Zeit von: Montag bis Mittwoch sowie Freitag 09:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag 10:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 14:30 Uhr.

Wie kommt man zum Gericht?

Das Arbeitsgericht Trier ist im Gebäude des Amtsgerichts untergebracht und fußläufig vom Hauptbahnhof aus zu erreichen. Das Arbeitsgericht hat eine vorbildliche Anreisebeschreibung mit Fahrplänen, Routenplaner und Lageplan veröffentlicht [...hier]  

  • Der Gerichtstag Bernkastel findet statt im Gebäude des Amtsgerichts Bernkastel, Brüningstraße 30, 54470 Bernkastel-Kues.
  • Der Gerichtstag Gerolstein findet statt im Gebäude des Rathauses Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein.

Von Arbeitsgericht.de (Juracity – Recht für Alle!) empfohlener Vertrauensanwalt in Trier, Gerolstein, Bernkastel und Umgebung:

Für das Arbeitsgericht Trier suchen wir noch kompetente Vertrauensanwälte. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Herrn Rechtsanwalt Felser unter (02232) 945040-0.

Berufung – zuständiges Landesarbeitsgericht:

Die Berufung gegen ein Urteil oder die Beschwerde gegen einen Beschluß des Arbeitsgericht Trier ist an das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz zu richten.

Alle Arbeitsgerichte in Deutschland sowie die Landesarbeitsgerichte und das Bundesarbeitsgericht finden Sie mit Adressen und Kontaktinformationen in unserer Arbeitsgerichtssuche.

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