Das ArbG Stuttgart mit dem Kammern Aaalen und Ludwigsburg gehört mit 33 Kammern zu den größten Arbeitsgerichten in Deutschland. In Baden-Württemberg ist es als eines von neun Arbeitsgerichten das größte Gericht für Arbeitssachen.
- Das Arbeitsgericht Stuttgart ist örtlich zuständig für den Stadtkreis Stuttgart und die Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Ludwigsburg, Ostalbkreis und Rems-Murr-Kreis.
- Die vier auswärtigen Kammern Aalen des Arbeitsgerichts Stuttgart üben die Gerichtsbarkeit in Arbeitssachen in den Landkreisen Göppingen, Heidenheim und Ostalbkreis aus.
- Die fünf auswärtigen Kammern Ludwigsburg des Arbeitsgerichts Stuttgart üben die Gerichtsbarkeit in Arbeitssachen im Landkreis Ludwigsburg aus.
- Gerichtstage werden von den Kammern Stuttgart aus in Esslingen, Göppingen und Waiblingen sowie von den Kammern Aalen aus in Schwäbisch-Gmünd, Göppingen und Heidenheim abgehalten
Präsident des Arbeitsgerichts Stuttgart ist Herr Helmut Zimmermann, Pressesprecherin Frau Ursula Masuhr.
Kontakt:
Johannesstr. 86
70176 Stuttgart
Telefon: (0711) 21852-0
Telefax: (0711) 21852-100
Die Gerichtstage sind weder postalisch noch per Telefon oder Telefax erreichbar.
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08.30 Uhr - 15.30 Uhr
Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts ist montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 11.00 Uhr erreichbar.
Wie kommt man zum Gericht?
Das Arbeitsgericht Stuttgart hat eine Wegbeschreibung mit Lageplan, Routenplaner und Fahrplänen auf seinen Seiten veröffentlicht [...hier]
Die Anfahrtsbeschreibung zu den Gerichtstagen finden Sie [...hier]
Von Arbeitsgericht.de (Juracity – Recht für Alle!) empfohlener Vertrauensanwalt in Stuttgart, Aalen, Ludwigsburg und Umgebung:
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Besonderheiten:
Das Arbeitsgericht Stuttgart veröffentlicht auf seinen Seiten zahlreiche Informationen zum Arbeitsgerichtsverfahren, zur Geschäftsverteilung und Geschäftsentwicklung sowie Pressemitteilungen.
Berufung – zuständiges Landesarbeitsgericht:
Die Berufung gegen ein Urteil oder die Beschwerde gegen einen Beschluß des Arbeitsgericht Stuttgart ist an das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg zu richten.