Der Zuständigkeitsbereich des Arbeitsgerichts Siegen umfasst alle Städte und Gemeinden im Kreis Siegen-Wittgenstein sowie im Kreis Olpe.
Das Arbeitsgericht Siegen ist also örtlich zuständig für Klagen und Anträge aus dem Gebiet der Stadt Siegen, den Gemeinden Bad Berleburg, Bad Laasphe, Erndtebrück, Hilchenbach, Netphen, Kreuztal, Freudenberg sowie die Gemeinden Burbach, Neunkirchen und Wilnsdorf.
Für die Städten Olpe, Attendorn, Drolshagen, Lennestadt sowie die Gemeinden Wenden, Finnentrop und Kirchhundem finden ein Gerichtstag (Amtsgericht Olpe, Bruchstraße 32, 57462 Olpe) statt.
Das Arbeitsgericht Siegen gehört mit drei Kammern zu den kleineren Arbeitsgerichten in Nordrhein-Westfalen (NRW). Direktor des Arbeitsgerichts Siegen ist Herr Ralf Henssen, der zugleich auch die Aufgabe des Pressesprechers wahrnimmt.
Kontakt:
Unteres Schloß 10
57072 Siegen
Telefon: (0271) 585-300
Telefax: (0271) 585-301
E-Mail: poststelle@arbg-siegen.nrw.de
Öffnungszeiten: Das Arbeitsgericht Siegen hat gleitende Arbeitszeiten. Die Mitarbeiter erreichen Sie am besten in den Kernzeiten:
Montag - Donnerstag: 07.30 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag: 07.30 Uhr - 15.50 Uhr
Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts ist erreichbar:
Montag - Freitag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und zusätzlich Donnerstag: 13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Wie kommt man zum Gericht?
Das Arbeitsgericht Siegen ist gut mit der Bahn und dem PKW zu erreichen. Die Wegbeschreibung zum Arbeitsgericht Siegen sowie zum Gerichtstag Olpe mit Fahrplänen für die öffentlichen Nahverkehrsmittel und einen Routenplaner finden Sie [...hier]
Von Arbeitsgericht.de (Juracity – Recht für Alle!) empfohlener Vertrauensanwalt für Siegen und Umgebung:
Die Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte mit Kernkompetenz im Arbeitsrecht übernehmen Mandate im Arbeitsrecht und für auswärtige Kolleginnen und Kollegen gerne die Terminsvertretung am Arbeitsgericht Siegen: (02232) 945040-0.
Besonderheiten:
Das Arbeitsgericht Siegen veröffentlicht auf seiner Internetseite (http://www.arbg-siegen.nrw.de) Informationen zu den anstehenden Sitzungsterminen und zum Arbeitsgerichtsverfahren, zu den Kosten, zum Nachtbriefkasten und zur Zugangskontrolle. Das Arbeitsgericht Siegen hat sich wie alle Arbeitsgerichte im Bezirk des Landesarbeitsgerichts Hamm ein Leitbild gegeben.
Berufung – zuständiges Landesarbeitsgericht:
Die Berufung gegen ein Urteil oder die Beschwerde gegen einen Beschluß des Arbeitsgericht Siegen ist an das Landesarbeitsgericht Hamm zu richten.