Das Siegburger Arbeitsgericht ist örtlich zuständig für einen Teil des Rhein-Sieg-Kreis sowie den Oberbergischen Kreis.
Im Rhein-Sieg-Kreis sind das die Gemeinden Bad Honnef, Eitorf, Hennef (Sieg), Königswinter, Lohmar, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Niederkassel, Ruppiteroth, Sankt Augustin, Siegburg, Troisdorf und Windeck. Im Oberbergischen Kreis findet für die Gemeinden Bergneustadt, Engelskirchen, Gummersbach, Lindlar, Marienheide, Morsbach, Nümbrecht, Reichshof, Waldbröhl, Wiehl und Wipperfürth ein Gerichtstag statt.
Das Arbeitsgericht Siegburg hat fünf Kammern, deren Direktorin Frau Maria Pérez Belmonte ist, die zugleich auch die Aufgabe der Pressesprecherin wahrnimmt.
Das Arbeitsgericht Siegburg ist gemeinsam mit dem Amtsgericht in einem Gebäude (Behördenhaus) aus den 70er Jahren untergebracht. Die Sitzungssäle des Arbeitsgerichts befinden sich teilweise im 5. Stock, der allerdings auch über einen Aufzug zu erreichen ist. Für die Anreise sollte man 15 Minuten mehr einplanen, da man nur im Parkhaus am einige hundert Meter entfernten Kreishaus parken kann und auch an der Einlasskontrolle des Gerichtsgebäudes mitunter warten muss.
Kontakt:
Neue Poststraße 16
53721 Siegburg
Telefon: (02241) 305-0
Telefax: (02241) 52657
E-Mail: poststelle@arbg-siegburg.nrw.de
Öffnungszeiten: Die Mitarbeiter der Arbeitsgerichts Siegburg erreichen Sie in den Kernzeiten montags bis donnerstags von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Die weitergehenden Öffnungszeiten sind Montag bis Dienstag zwischen 07:30 Uhr und 16:00 Uhr sowie Mittwoch bis Freitag von 07:30 bis 15:00 Uhr.
Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts ist erreichbar: Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Wie kommt man zum Gericht?
Das Arbeitsgericht Siegburg erreichen Sie sehr gut mit der Bundesbahn über den neuen ICE Bahnhof Siegburg/Bonn. Die Wegbeschreibung zum Arbeitsgericht Siegburg und zum Gerichtstag Gummersbach mit Fahrplänen für die öffentlichen Nahverkehrsmittel und einen Routenplaner finden Sie [...hier]
Von Arbeitsgericht.de (Juracity – Recht für Alle!) empfohlener Vertrauensanwalt für Siegburg und Umgebung:
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte mit Kernkompetenz im Arbeitsrecht übernehmen auch für auswärtige Kolleginnen und Kollegen gerne die Terminsvertretung am Arbeitsgericht Siegburg: (02232) 945040-0.
Berufung – zuständiges Landesarbeitsgericht
Die Berufung gegen ein Urteil oder die Beschwerde gegen einen Beschluß des Arbeitsgericht Siegburg ist an das Landesarbeitsgericht Köln zu richten.