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Stichwort:
Erläuterung:

Das Arbeitsgericht München ist örtlich zuständig für die Amtsgerichtsbezirke / Landkreise Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg / Lech, Miesbach, München, Starnberg und Wolfratshausen,

sowie die Bezirke der Außenkammern Ingolstadt (Amtsgerichtsbezirke / Landkreise Ingolstadt, Pfaffenhofen/Ilm und Neuburg/Donau) und Außenkammer Weilheim i. OB (Amtsgerichtsbezirke / Landkreise Weilheim/Obb. und Garmisch-Partenkirchen).

Das Arbeitsgericht München ist mit 40 Kammern das größte von elf Arbeitsgerichten in Bayern und das zweitgrößte Deutschlands. Präsident des Arbeitsgerichts ist Herr Werner Wolff.

Kontakt:

Winzererstraße 104

80797 München

Telefon: (089) 30619-0

Telefax: (089) 30619-298

Öffnungszeiten: Das Arbeitsgericht München erreichen Sie am besten von Montag bis Donnerstag 08.00 Uhr bis 16.00 und Freitag 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr.

Rechtsantragstelle:

Moontag - Freitag: 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr, Donnerstag Nachmittag zusätzlich: 14.00 Uhr - 16.00 Uhr

Wie kommt man zum Gericht?

Das Arbeitsgericht München hat auf seinen Internetseiten Hinweise zur Anfacht mit dem PKW oder dem öffentlichen Personennahverkehr sowie einen Lageplan veröffentlicht [...hier]

Von Arbeitsgericht.de (Juracity – Recht für Alle!) empfohlener Vertrauensanwalt in München, Ingolstadt, Weilheim und Umgebung:

Wir suchen noch geeignete Anwälte mit Kompetenz im Arbeitsrecht für den Bezirk des Arbeitsgericht München. Bei Interesse wenden Sie sich bitte unter  (02232) 945040-0 an Herrn Rechtsanwalt Felser.

Besonderheiten:

Das Arbeitsgericht München unterhält neben den eigenen Kammern Gerichtstage und Amtstage.

Gerichtstage sind Sitzungstage eines Arbeitsgerichts oder einer auswärtigen Kammer, die an einem anderen Ort als dem des Gerichtssitzes oder des Sitzes einer auswärtigen Kammer stattfinden.

  • Der Gerichtstag Freising (angegliedert an das Hauptgericht München) ist zuständig für den Amtsgerichtsbezirk/Landkreis Freising ohne die Gemeinden Eching, Neufahrn und Hallbergmoos.
  • Der Gerichtstag Garmisch-Partenkirchen (angegliedert an die Außenkammer Weilheim) umfasst den Amtsgerichtsbezirk/Landkreis Garmisch-Partenkirchen.
  • Der Gerichtstag Holzkirchen (angegliedert an das Hauptgericht München) umfasst den Amtsgerichtsbezirk/Landkreis Miesbach und aus dem Amtgerichtsbezirk/Landkreis Wolfratshausen die Gemeinden aus dem Bezirk der ehemaligen Zweigstelle Bad Tölz: Bad Heilbrunn, Bad Tölz, Benediktbeuren, Bichl, Gaißach, Greiling, Jachenau, Kochel am See, Lenggries, Reichersbeuern, Sachsenkam, Schlehdorf, Wackersberg.

Amtstage sind Tage, an denen rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit geboten wird, Klagen und sonstige Prozessanträge aufnehmen zu lassen. Dabei werden Auskünfte über Gesetze und Tarifverträge nur erteilt, soweit dies für die Aufnahme von Klagen oder sonstigen Anträgen erforderlich ist. Folgende Amtstage werden neben den oben genannten Gerichtstagen abgehalten: Amtstag Beilngries, Amtstag Pfaffenhofen/Ilm und Amtstag Schrobenhausen.

Die Anschriften und Kommunikationsdaten der auswärtigen Kammern, Gerichtstage und Amtstage finden Sie [...hier]

Berufung – zuständiges Landesarbeitsgericht:

Die Berufung gegen ein Urteil oder die Beschwerde gegen einen Beschluß des Arbeitsgericht München ist an das Landesarbeitsgericht München zu richten.


Alle Arbeitsgerichte in Deutschland sowie die Landesarbeitsgerichte und das Bundesarbeitsgericht finden Sie mit Adressen und Kontaktinformationen in unserer Arbeitsgerichtssuche.

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