Das Mainzer Arbeitsgericht ist örtlich zuständig für die Städte Mainz und Worms, die Landkreise Alzey-Worms, Bad Kreuznach, Birkenfeld und Mainz-Bingen sowie die Verbandsgemeinden Kastellaun, Kirchberg (Hunsrück), Rheinböllen und Simmern/Hunsrück aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis.
Das Arbeitsgericht Mainz ist eines von fünf Arbeitsgerichten des Landes Rheinland-Pfalz. Mit zur Zeit 11 Kammern – davon 4 "Auswärtige Kammern Bad Kreuznach" – ist es ein großes Arbeitsgericht. Das Arbeitsgericht Mainz unterhält nicht nur auswärtige Kammern, sondern auch drei Gerichtstage in seinem Zuständigkeitsbereich.
Die auswärtigen Kammern Bad Kreuznach des Arbeitsgerichta Mainz sind zudem örtlich zuständig für die Gebiete der Landkreise Bad Kreuznach und Birkenfeld sowie der Verbandsgemeinden Kastellaun, Kirchberg (Hunsrück), Rheinböllen und Simmern/Hunsrück.
Die Direktorin des Arbeitsgerichts ist Ruth Ulrike Freiin von Senden. Stellvertretender Direktor des Arbeitsgerichts ist der Richter am Arbeitsgericht, Herr Wilhelm Reimann, Mediensprecherin ist die Richterin am Arbeitsgericht, Frau Ruth Lippa.
Gerichtstage des Arbeitsgerichts Mainz
- Der Gerichtstag Alzey findet in Verfahren aus dem Gebiet der Stadt Alzey und der Verbandsgemeinden Alzey-Land, Wöllstein und Wörrstadt aus dem Landkreis Alzey-Worms statt (Amtsgericht Alzey, Schlossgasse 32, 55232 Alzey).
- Der Gerichtstag Worms findet in Verfahren aus dem Gebiet der Stadt Worms, der Stadt Osthofen und der Verbandsgemeinden Eich, Monsheim und Westhofen aus dem Landkreis Alzey-Worms statt (Amtsgericht Worms, Hardtgasse 6, 67547 Worms).
Arbeitsgericht Mainz – Auswärtige Kammern Bad Kreuznach
Das Arbeitsgericht Mainz unterhält sog. Auswärtige Kammern Bad Kreuznach mit einem eigenen Gerichtstag.
- Der Gerichtstag Idar-Oberstein findet in Verfahren aus dem Gebiet des Landkreises Birkenfeld statt (Amtsgericht Idar-Oberstein, Mainzer Straße 180, 55743 Idar-Oberstein).
Kontakt:
Arbeitsgericht Mainz
Ernst-Ludwig-Str. 4
55116 Mainz
Telefon: (06131) 141-0
Telefax: (06131) 141-9773
E-Mail: Poststelle.Mainz@arbg.jm.rlp.de
***
Arbeitsgericht Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach
Wilhelmstraße 7-11
55543 Bad Kreuznach
Telefon: (0671) 708-967
Telefax: (0671) 708-964
E-Mail: Poststelle.BadKreuznach@arbg.jm.rlp.de
Öffnungszeiten: Das Arbeitsgericht Mainz ist in der Servicezeit täglich von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr zu erreichen.
Die Rechtsantragstelle beim Arbeitsgericht Mainz, bei der Sie auch ohne Anwalt Klagen einreichen können, hat folgende Öffnungszeiten: Montags bis freitags zwischen 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung sowie in Eilfällen von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Servicezeiten der Auswärtigen Kammern Bad Kreuznach sowie der Rechtsantragsstelle: Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Wie kommt man zum Gericht?
Eine ausführliche Wegbeschreibung stellt das Arbeitsgericht Mainz Besuchern und Rechtsanwälten im Internet [...hier] zur Verfügung.
Von Arbeitsgericht.de (Juracity – Recht für Alle!) empfohlener Vertrauensanwalt für Mainz, Bad Kreuznach und Umgebung:
Wir vermitteln gerne und kurzfristig für auswärtige Kolleginnen und Kollegen die Terminsvertretung am Arbeitsgericht Mainz oder den Auswärtigen Kammern Bad Kreuznach: (02232) 945040-0.
Berufung – zuständiges Landesarbeitsgericht:
Die Berufung gegen ein Urteil oder die Beschwerde gegen einen Beschluß des Arbeitsgericht Mainz und die Auswärtigen Kammern Bad Kreuznach ist an das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz zu richten.