Örtlich zuständig für Klagen und Anträge aus dem Regierungsbezirk Leipzig sowie für arbeitsrechtliche Streitigkeiten aus der kreisfreien Stadt Leipzig und den Landkreisen Delitzsch, Döbeln, Leipziger Land, Torgau-Oschatz und dem Muldentalkreis ist das Arbeitsgericht Leipzig.
Die Stadt Leipzig hat rund 511.000 Einwohner (Stand 2007). Das Arbeitsgericht Leipzig ist mit 16 Kammern das größte von fünf Arbeitsgerichten im Freistaat Sachsen. Direktor des Arbeitsgericht Leipzig ist Herr Köhne, Pressesprecher Herr Liedtke.
Kontakt:
Arbeitsgericht Leipzig
Erich-Weinert-Straße 18
04105 Leipzig
Telefon: (0341) 59560
Telefax: (0341) 5956849
Öffnungszeiten:
Montag: 08.00 - 15.30 Uhr
Dienstag: 08.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 15.30 Uhr
Freitag: 08.00 - 14.30 Uhr
Die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts Leipzig ist erreichbar:
Montag: Vormittag geschlossen / 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag: 08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch: ganztägig geschlossen
Donnerstag: Vormittag geschlossen / 13.00 - 15.00 Uhr
Freitag: 08.30 - 11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen
Wie kommt man zum Gericht?
Eine Anfahrtsbeschreibung gibt es auf den Internetseiten des Arbeitsgerichts Leipzig [...hier]
Von Arbeitsgericht.de (Juracity – Recht für Alle!) empfohlener Vertrauensanwalt in Leipzig und Umgebung:
Wir suchen kompetente Kolleginnen und Kollegen, die wir hier empfehlen können. Wenn Sie Interesse haben, Juracity-Vertrauensanwalt für den Bezirk des Arbeitsgericht Leipzig zu werden, wenden Sie sich bitte an Herrn Rechtsanwalt Felser unter (02232) 945040-0.
Besonderheiten:
Auf den Internetseitenseiten des Arbeitsgerichts Leipzig finden Sie weitere Informationen, u.a. den aktuellen Geschäftsverteilungsplan: www.justiz.sachsen.de/lag/content/arbgl.htm
Berufung – zuständiges Landesarbeitsgericht:
Die Berufung gegen ein Urteil oder die Beschwerde gegen einen Beschluß des Arbeitsgerichts Leipzig ist an das Sächsische Landesarbeitsgericht mit Sitz in Chemitz zu richten.