Das Arbeitsgericht Köln ist regional zuständig für die kreisfreie Stadt Köln; im Rhein-Erftkreis für die Städte Bedburg, Bergheim, Brühl, Elsdorf, Erftstadt, Frechen, Hürth, Kerpen, Pulheim und Wesseling; im Rheinisch-Bergischen-Kreis für die Städte Bergisch Gladbach, Kürten, Odenthal, Overath und Rösrath.
Das Arbeitsgericht Köln hat derzeit 18 Kammern mit 18 vorsitzenden Berufsrichtern und vielen ehrenamtlichen Richtern aus dem Kreise der Gewerkschaften sowie der Arbeitgebervereinigungen.
Direktor des Arbeitsgerichts Köln ist Herr Dr. Hans Jörg Gäntgen, der zuvor bereits als Direktor das Arbeitsgericht Siegburg geleitet hatte. Pressesprecher des Arbeitsgerichts ist Herr Dr. Kurt Wester.
Arbeitsgerichte in Köln haben eine lange Tradition: Bereits 1811 wurde in Köln ein Rat der Gewerbesachverständigen errichtet, der später unter preußischer Herrschaft seine Tätigkeit als Gewerbegericht fortsetzte. Das Arbeitsgericht Köln nahm als solches aber erst nach dem zweiten Weltkrieg seine Arbeit auf.
Für die Berufung oder Beschwerde gegen ein Urteil oder einen Beschluß des Arbeitsgericht Köln ist das Landesarbeitsgericht Köln zuständig.
Kontakt:
Pohligstraße 9
50969 Köln
Telefon: 0221 / 93653-0
Telefax: 0221 / 93653-804
E-Mail: poststelle@arbg-koeln.nrw.de
Öffnungszeiten: Montag und Dienstag von 7:30 - 16:00 Uhr sowie Mittwoch - Freitag von 7:30 - 15:30 Uhr. Da das Arbeitsgericht eine Zugangskontrolle durchführt, sollten Besucher sich ca. 10 Minuten früher auf den Weg zum Arbeitsgericht machen.
Die Rechtsantragstelle ist werktags vormittags von 9:00 - 12:30 Uhr erreichbar. Dort können Klägerinnen und Kläger, die nicht anwaltlich vertreten sind, mit Unterstützung der Beschäftigten der Rechtsantragstelle eine Klageschrift aufnehmen lassen.
Der Eingang zum Arbeitsgericht Köln ist barrierefrei, die Gerichtssäle im Inneren sind auch über einen Aufzug erreichbar.
Wie kommt man zum Gericht?
Eine ausführliche Wegbeschreibung für die Anreise mit Auto und Bahn hat das Arbeitsgericht Köln ins Netz gestellt: http://www.arbg-koeln.nrw.de/wir_ueber_uns/wegbeschreibung/index.php
Dort finden Sie auch einen Routenplaner und die Fahrpläne von Bahn und VRS.
Experte am Ort:
Die Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte übernehmen für auswärtige Kolleginnen und Kollegen gerne die Terminvertretung am Arbeitsgericht Köln: 02232 / 945040-0
Besonderheiten:
Die Beschäftigten des Arbeitsgericht Köln haben sich ein modernes Leitbild gegeben: http://www.arbg-koeln.nrw.de/wir_ueber_uns/leitbild/index.php
Auf den Seiten finden sich auch Hinweise zur Vereinfachung der Zusammenarbeit mit dem hoch ausgelasteten und unterbesetzten Arbeitsgericht: http://www.arbg-koeln.nrw.de/service/hinweise/index.php