Örtlich zuständig für die Stadt Koblenz sowie die Landkreise Cochem-Zell und Mayen-Koblenz (mit Ausnahme der Stadt Andernach) und den Rhein-Lahn-Kreis, die Verbandsgemeinden Selters, Ransbach-Baumbach, Wirges, Höhr-Grenzhausen, Montabaur und Wallmerod sowie den Rhein-Hunsrück-Kreis (mit Ausnahme der Verbandsgemeinden Kastellaun, Kirchberg (Hunsrück), Rheinböllen und Simmern/Hunsrück.
Mit seinen auswärtigen Kammern Neuwied ist das Arbeitsgericht Koblenz zudem örtlich zuständig für die Landkreise Neuwied, Ahrweiler, Altenkirchen (Westerwald), die Verbandsgemeinden Bad Marienberg (Westerwald), Hachenburg, Rennerod und Westerburg sowie die Stadt Andernach.
Das Arbeitsgericht Koblenz ist eines von fünf Arbeitsgerichten des Landes Rheinland-Pfalz. Mit zur Zeit (Stand Mai 2009) zwölf Kammern – davon 5 "Auswärtige Kammern Neuwied" – ist es ein großes Arbeitsgericht. Das Arbeitsgericht Koblenz unterhält nicht nur auswärtige Kammern, sondern auch sieben Gerichtstage in seinem Zuständigkeitsbereich.
Gerichtstage des Arbeitsgerichts Koblenz
- Der Gerichtstag Cochem findet in Verfahren aus dem Gebiet des Landkreises Cochem-Zell mit Ausnahme der Verbandsgemeinde Kaisersesch statt (Amtsgericht Cochem, Ravenéstraße 39, 56812 Cochem).
- Der Gerichtstag Diez findet in Verfahren aus dem Gebiet der Verbandsgemeinden Diez, Hahnstätten, Katzeneinbogen und Nassau aus dem Rhein-Lahn-Kreis statt (Amtsgericht Diez, Schlossberg 11, 65582 Diez).
- Der Gerichtstag Mayen findet in Verfahren aus dem Gebiet der Stadt Mayen und der Verbandsgemeinden Andernach-Land, Maifeld, Mayen-Land und Mendig aus dem Landkreis Mayen-Koblenz sowie der Verbandsgemeinde Kaisersesch aus dem Landkreis Cochem-Zell (Amtsgericht Mayen, St. Veitstraße 38, 56727 Mayen).
- Der Gerichtstag Montabaur findet in Verfahren aus dem Gebiet der Verbandsgemeinden Höhr-Grenzhausen, Montabaur, Ransbach-Baumbach, Selters (Westerwald), Wallmerod und Wirges aus dem Westerwaldkreis statt (Amtsgericht Montabaur, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur).
Arbeitsgericht Koblenz – Auswärtige Kammern Neuwied
Das Arbeitsgericht Koblenz unterhält die sogenannten Auswärtigen Kammern Neuwied mit eigenen Gerichtstagen.
- Der Gerichtstag Betzdorf findet in Verfahren aus dem Gebiet des Landkreises Altenkirchen (Westerwald) mit Ausnahme der Verbandsgemeinden Altenkirchen (Westerwald) und Flammersfeld statt (Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf).
- Der Gerichtstag Hachenburg findet in Verfahren aus dem Gebiet der Verbandsgemeinden Bad Marienberg (Westerwald), Hachenburg, Rennerod und Westerburg aus dem Westerwaldkreis sowie der Verbandsgemeinde Altenkirchen aus dem Landkreis Altenkirchen (Westerwald) statt (Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg).
- Der Gerichtstag Sinzig findet in Verfahren aus dem Gebiet des Landkreises Ahrweiler statt (Amtsgericht Sinzig, Barbarossastraße 21, 53489 Sinzig).
Kontakt:
Arbeitsgericht Koblenz
Gerichtsstraße 5
56068 Koblenz
Telefon: (0261) 9130-0
Telefax: (0261) 9130-65
E-Mail: Poststelle.Koblenz@arbg.jm.rlp.de
Arbeitsgericht Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied
Hermannstraße 43
56564 Neuwied
Telefon: (02631) 905-0
Telefax: (02631) 905-260
E-Mail: Poststelle.Neuwied@arbg.jm.rlp.de
Öffnungszeiten: Das Arbeitsgericht Koblenz ist in der Servicezeit von Montag bis Dienstag 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr sowie Mittwoch bis Freitag 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr zu erreichen.
Die Rechtsantragstelle beim Arbeitsgericht Koblenz, bei der Sie auch ohne Anwalt Klagen einreichen können, ist montags bis freitags zwischen 09:00 Uhr und 12:00 Uhr sowie nach vorheriger Vereinbarung für Sie geöffnet.
Servicezeiten der Auswärtigen Kammern Neuwied sowie der dortigen Rechtsantragsstelle sind: Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.
Wie kommt man zum Gericht?
Eine ausführliche Wegbeschreibung stellt das Arbeitsgericht Koblenz Besuchern und Rechtsanwälten im Internet zur Verfügung [...hier]
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Wir vermitteln gerne und kurzfristig für auswärtige Kolleginnen und Kollegen die Terminsvertretung am Arbeitsgericht Koblenz: (02232) 945040-0.
Berufung – zuständiges Landesarbeitsgericht:
Die Berufung gegen ein Urteil oder die Beschwerde gegen einen Beschluß des Arbeitsgericht Koblenz und die Auswärtigen Kammern Neuwied ist an das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz zu richten.