Das Arbeitsgericht Gießen ist eines von zwölf Arbeitsgerichten im Gerichtsbezirk des Hessischen Landesarbeitsgerichts.
Das Arbeitsgericht Gießen ist zuständig für alle Städte und Gemeinden der Amtsgerichtsbezirke Alsfeld (mit Ausnahme der Gemeinden Freiensteinau, Grebenhain, Herbstein, Lauterbach (Hessen), Lautertal (Vogelsberg), Schlitz, Ulrichstein und Wartenberg, die zum Bezirk des Arbeitsgerichts Fulda gehören),
Büdingen, Friedberg (Hessen), Gießen, Nidda.
Das Arbeitsgericht Gießen hat sechs Kammern und ist damit eines der mittelgroßen Arbeitsgerichte in Hessen.
Örtlich zuständig ist das Arbeitsgericht, wenn in dessen Bezirk der Arbeitgeber seinen Sitz hat oder aber in dessen Bezirk ausschließlich die Arbeitsleistung erbracht wurde.
Kontakt:
Friedrich-List-Str. 25
35398 Gießen
Telefon: (0641) 6077-0
Telefax: (0641) 6077-40
Dienstzeiten:
Montag - Donnerstag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr Freitag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr
Sprechzeiten der Rechtsantragstelle sind Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Bitte bringen Sie zur Rechtsantragstelle folgende Unterlagen mit, wenn Sie selbst ohne Hilfe durch einen Anwalt Klage erheben wollen:
Bei Kündigungsschutzklagen
- Schriftlicher Arbeitsvertrag, sofern vorhanden
- Letzte Lohnabrechnung, sofern vorhanden
- Kündigungsschreiben, wenn schriftlich gekündigt wurde
Bei Lohnforderungen
- Schriftlicher Arbeitsvertrag, sofern vorhanden
- Abrechnungen über den ausstehenden Lohn
- Sollte keine Abrechnung für den entsprechenden Zeitraum vorliegen, muss die Forderung rechnerisch genau beziffert und ihre Zusammensetzung nachvollziehbar erläutert werden. Daher ist es sinnvoll zur Vorbereitung der Klageerhebung eine Auflistung der erbrachten Arbeitsleistung in Stunden für den Abrechnungszeitraum zu erstellen.
Ferner sollten je nach Klageart Angaben zu folgenden Umständen gemacht werden können:
- Seit welchem Datum besteht das Arbeitsverhältnis?
- Wie viele Arbeitnehmer (Vollzeit und / oder Teilzeit; ohne Auszubildende) werden vom Arbeitgeber beschäftigt?
- Wann ist die Kündigung zugegangen?
- Welche Kündigungsfrist ist einzuhalten?
- Genießen Sie Sonderkündigungsschutz (z.B. als Schwangere oder Schwerbehinderter)?
Wie kommt man zum Gericht?
Wegbeschreibung (leider ohne Anreisebeschreibung, Routenplaner und Fahrpläne) [...hier]
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