Das Arbeitsgericht Frankfurt ist örtlich zuständig für die Bezirke der Amtsgerichte Frankfurt am Main, Bad Homburg v.d. Höhe, Königstein im Taunus und Usingen sowie die Gemeinde Kelsterbach aus dem Amtsgerichtsbezirk Rüsselsheim.
Das ArbG Frankfurt ist eines von zwölf Arbeitsgerichten in Hessen mit 24 Kammern. In Hessen ist es das größte Gericht für Arbeitssachen.
Die örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main ergibt sich insbesondere dann, wenn die beklagte Partei ihren Sitz im Main-Taunus-Kreis, im Hochtaunuskreis, in Kelsterbach oder in Frankfurt am Main hat.
Präsident des Arbeitsgerichts Frankfurt ist Herr Frank Woitaschek.
Kontakt:
Gutleutstraße 130
60327 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 15047-0
Telefax: (069) 15047-8300
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 8.30 - 15.30 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts ist erreichbar in der Zeit von:
Montag, Dienstag, Donnerstag: 8.30 - 11.00 Uhr
Mittwoch: 12:30 - 14.30 Uhr
Wie kommt man zum Gericht?
Das Arbeitsgericht Frankfurt liegt im Behördenzentrum Gutleutviertel, 5 bis 10 Minuten zu Fuß südlich des Hauptbahnhofs und hat eine Wegbeschreibung auf seinen Seiten veröffentlicht [...hier]
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Für das Arbeitsgericht Frankfurt suchen wir noch kompetente Vertrauensanwälte mit dem Fachgebiet Arbeitsrecht. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Herrn Rechtsanwalt Felser unter (02232) 945040-0.
Besonderheiten:
Das Arbeitsgericht Frankfurt veröffentlicht auf seinen Seiten unter anderem Informationen zur Geschichte des Gerichts: http://www.arbg-frankfurt.justiz.hessen.de
Berufung – zuständiges Landesarbeitsgericht:
Die Berufung gegen ein Urteil oder die Beschwerde gegen einen Beschluß des Arbeitsgericht Frankfurt ist an das Hessische Landesarbeitsgericht zu richten.