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Erläuterung:

Das Arbeitsgericht Essen ist örtlich zuständig für das Gebiet der Stadt Essen, einer Großstadt mit 582.140 Einwohnern (Stand: 2007). Die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Essen richtet sich in der Regel nach dem Ort der Arbeitsleistung oder dem Sitz der beklagten Partei.

Das Arbeitsgericht Essen verfügt über acht Kammern. Direktor des Arbeitsgerichts Essen ist Herr Ulrich Pannenbäcker.

Kontakt:

Zweigertstraße 54

45130 Essen

Telefon: (0201) 7992-1

Telefax: (0201) 7992-450

Öffnungszeiten: Die Mitarbeiter im Arbeitsgericht erreichen Sie am besten in den Kernzeiten montags und donnerstags von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie am Freitag von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr. In Eilfällen ist das Arbeitsgericht Essen zudem erreichbar während folgender Zeiten:

Montag bis Dienstag von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr und 
Mittwoch bis Freitag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr.

Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts Essen ist von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und in Eilfällen (z. B. Fristabläufe) auch von Montag bis Freitag von 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr zu erreichen.

Wie kommt man zum Gericht?

Die Wegbeschreibung zum Arbeitsgericht Essen mit Routenplaner finden Sie [...hier]

Von Arbeitsgericht.de (Juracity – Recht für Alle!) empfohlener Vertrauensanwalt in Essen und Umgebung:

Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht Dirk Vossen ist ausschließlich im Arbeitsrecht und Sozialrecht tätig. Er übernimmt im Arbeitsrecht auch für auswärtige Kolleginnen und Kollegen gerne die Terminsvertretung am Arbeitsgericht Essen.

Kontakt:

Kanzlei für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Dirk Vossen
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht
Weidkamp 180
45356 Essen

Telefon: (0201) 64 61 860
Telefax: (0201) 64 61 863

Besonderheiten:

Das Arbeitsgericht Essen veröffentlicht auf seinen Internetseiten Informationen zu den anstehenden Sitzungsterminen, die Ergebnisse der Gerichtsverfahren der letzen 14 Tage sowie ein Telefonverzeichnis und Informationen zum Arbeitsgerichtsverfahren, zu seinen den Kosten und vielem mehr.

Berufung – zuständiges Landesarbeitsgericht:

Die Berufung gegen ein Urteil oder die Beschwerde gegen einen Beschluß des Arbeitsgericht Essen ist an das Landesarbeitsgericht Düsseldorf zu richten.


Alle Arbeitsgerichte in Deutschland sowie die Landesarbeitsgerichte und das Bundesarbeitsgericht finden Sie mit Adressen und Kontaktinformationen in unserer Arbeitsgerichtssuche.

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