Das Arbeitsgericht Dresden ist örtlich zuständig für Klagen und Anträge aus der kreisfreien Stadt Dresden, dem Landkreis Meißen sowie dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.
Das Arbeitsgericht Dresden ist mit 15 Kammern das zweitgrößte von fünf Arbeitsgerichten im Freistaat Sachsen. Direktor des Arbeitsgericht Dresden ist Herr Ulrich Busch, Pressesprecher Frau Vetter.
Kontakt:
Arbeitsgericht Dresden
Fachgerichtszentrum
Hans-Oster-Straße 4
01099 Dresden
Telefon: (0351) 4465299
Telefax: (0351) 4465205
Öffnungszeiten: Das Arbeitsgericht Dresden hat gleitende Arbeitszeiten. Die Mitarbeiter erreichen Sie am besten in den Kernzeiten. Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts Dresden ist erreichbar:
Montag: 09.00 - 12.00 Uhr / Nachmittag geschlossen
Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 17.30 Uhr
Mittwoch: ganztägig geschlossen
Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr / Nachmittag geschlossen.
Wie kommt man zum Gericht?
Das Arbeitsgericht Dresden ist gemeinsam mit anderen Gerichten im Fachgerichtszentrum in der Albertstadt untergebracht. Eine Anfahrtsbeschreibung finden Sie [...hier]
Von Arbeitsgericht.de (Juracity – Recht für Alle!) empfohlener Vertrauensanwalt in Dresden und Umgebung:
Die Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte mit Kernkompetenz im Arbeitsrecht übernehmen Mandate im Arbeitsrecht und für auswärtige Kolleginnen und Kollegen auch gerne die Terminsvertretung am Arbeitsgericht Dresden: (02232) 945040-0.
Arbeitsgericht.de sucht noch kompetente Kolleginnen und Kollegen, die hier empfohlen werden können. Wenn Sie Interesse haben, Juracity Vertrauensanwalt für den Bezirk des Arbeitsgericht Dresden zu werden, wenden Sie sich bitte an Herrn Rechtsanwalt Felser unter (02232/945040-0).
Berufung – zuständiges Landesarbeitsgericht:
Die Berufung gegen ein Urteil oder die Beschwerde gegen einen Beschluß des Arbeitsgericht Dresden ist an das Sächsische Landesarbeitsgericht mit Sitz in Chemitz zu richten.