Das Arbeitsgericht Dortmund zählt mit 10 Kammern zu den größeren Arbeitsgerichten in NRW. Es ist das größte Arbeitsgericht im Bezirk des Landesarbeitsgerichts Hamm. Direktor des Arbeitsgericht Dortmund ist Herr Gerhard Stiens.
Die Zuständigkeit der Arbeitsgerichts Dortmund richtet sich in der Regel nach dem Ort der Arbeitsleistung oder dem Sitz der beklagten Partei. Das Arbeitsgericht Dortmund ist somit örtlich zuständig für das Gebiet der Stadt Dortmund, einer Großstadt mit fast 600.000 Einwohnern (2007). Ausserdem umfasst die Zuständigkeit den Kreis Unna mit den Gemeinden Unna, Lünen, Selm, Werne, Bergkamen, Kamen, Bönen, Holzwickede, Schwerte und Fröndenberg.
Kontakt:
Arbeitsgericht Dortmund
Ruhrallee 1-3
44139 Dortmund
Telefon: (0231) 5415-1
Telefax: (0231) 5415-519
Öffnungszeiten: Das Arbeitsgericht Essen ist zu den üblichen Geschäftszeiten erreichbar. Das Arbeitsgericht hat allerdings gleitende Arbeitszeiten. Die Mitarbeiter erreichen Sie also am besten in den Kernzeiten montags und dienstags von 08.30 Uhr bis 15.00 Uhr sowie von Mittwoch bis Freitag zwischen 08.30 Uhr und 14.30 Uhr.
Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts Dortmund ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr erreichbar.
Wie kommt man zum Gericht?
Das Arbeitsgericht Dortmund ist im Landesbehördenhaus untergebracht. Die Wegbeschreibung zum Arbeitsgericht Dortmund mit Routenplaner, Bahn-Fahrplänen, Google Maps Karte sowie einen Stadtplan von Dortmund finden Sie [...hier]
Von Arbeitsgericht.de (Juracity – Recht für Alle!) empfohlener Vertrauensanwalt in Dortmund und Umgebung:
Wenn Sie Interesse haben, Juracity-Vertrauensanwalt für den Bezirk des Arbeitsgericht Dortmund zu werden, wenden Sie sich bitte an Herrn Rechtsanwalt Felser unter (02232) 945040-0.
Besonderheiten:
Das Arbeitsgericht Dortmund hat vergleichweise umfangreiche Internetseiten und veröffentlicht u.a. das Telefonverzeichnis sowie den Geschäftsverteilungsplan. Dort finden Sie auch weitere wichtige Informationen zum Arbeitsgerichtsverfahren, zu den Kosten, zum Nachtbriefkasten und vielem mehr.
Berufung – zuständiges Landesarbeitsgericht:
Die Berufung gegen ein Urteil oder die Beschwerde gegen einen Beschluß des Arbeitsgericht Dortmund ist an das Landesarbeitsgericht Hamm zu richten.