Das Bonner Arbeitsgericht ist örtlich zuständig für das Gebiet der Stadt Bonn, das Gebiet des linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreises sowie das Gebiet des Landkreises Euskirchen. Dort findet ein sogenannter Gerichtstag statt.
Das Arbeitsgericht Bonn gehört mit sechs Kammern zu den kleineren Arbeitsgerichten in Nordrhein-Westfalen (NRW). Direktor des Arbeitsgerichts Bonn ist Herr Wilfried Löhr-Steinhaus, der zugleich auch die Aufgabe des Pressesprechers wahrnimmt. Sitz ist ein hellblau gestrichenes Gebäude aus der Gründerzeit am Kreuzbergweg.
Kontakt:
Kreuzbergweg 5
53115 Bonn
Telefon: (0228) 98569-0
Telefax: (0228) 692381
Öffnungszeiten: Das Arbeitsgericht Bonn hat gleitende Arbeitszeiten. Die Mitarbeiter erreichen Sie am besten in den Kernzeiten:
Montag - Dienstag: 08:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch - Freitag: 08:30 - 14:30 Uhr
Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts kann man montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr bzw. nach vorheriger telefonischer Vereinbarung, (0228) 98569 – 23 beuschen, um dort ohne Hinzuziehung eines Rechtsanwalts Klage zu erheben.
Wie kommt man zum Gericht?
Die Wegbeschreibung zum Arbeitsgericht Bonn sowie zum Gerichtstag in Euskirchen mit Fahrplänen für die öffentlichen Nahverkehrsmittel und einen Routenplaner finden Sie auf den Internetseiten des Gerichts [...hier]
Von Arbeitsgericht.de (Juracity – Recht für Alle!) empfohlener Vertrauensanwalt für Bonn und Umgebung:
Die Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte mit Kernkompetenz im Arbeitsrecht übernehmen für auswärtige Kolleginnen und Kollegen auch gerne die Terminvertretung am Arbeitsgericht Bonn: (02232) 945040-0.
Besonderheiten:
Das Arbeitsgericht Bonn veröffentlicht Informationen zu den anstehenden Sitzungsterminen. Auf den Internetseiten des Arbeitsgericht Bonn finden Sie ausßerdem weitere wichtige Informationen zum Arbeitsgerichtsverfahren, zu den Kosten, zum Nachtbriefkasten sowie zur Zugangskontrolle: http://www.arbg-bonn.nrw.de
Berufung – zuständiges Landesarbeitsgericht
Die Berufung gegen ein Urteil oder die Beschwerde gegen einen Beschluß des Arbeitsgericht Bonn ist an das Landesarbeitsgericht Köln zu richten.