Das Berlin Arbeitsgericht ist örtlich zuständig für das Gebiet der Stadt Berlin und mit 65 Kammern das größte Arbeitsgericht in Deutschland.
Präsident des Arbeitsgerichts Berlin ist Herr Reinhold Gerken, Vizepräsidentin Frau Bärbel Klumpp.
Kontakt:
Magdeburger Platz 1
10785 Berlin
Telefon: (030) 90171-0
Telefax: (030) 90171-222
Öffnungszeiten: Das Arbeitsgericht Berlin hat von Montag bis Donnerstags zwischen 08:30 Uhr und 16:00 Uhr und am Freitag von 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr geöffnet.
Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts ist erreichbar von montags bis freitags (08:30 Uhr bis 13:00 Uhr) und donnerstags (15:45 Uhr bis 17:15 Uhr), außerdem gibt es eine Spätsprechstunde für Berufstätige.
Wie kommt man zum Gericht?
Die Wegbeschreibung zum Arbeitsgericht Berlin mit Stadtplan und Fahrplänen für die öffentlichen Nahverkehrsmittel finden Sie in der seitlichen Menueleiste des Internetauftritts des Arbeitsgericht Berlin: http://www.berlin.de/sen/arbeit/gerichte. Für auswärtige Besucher wäre ein Routenplaner wünschenswert.
Von Arbeitsgericht.de (Juracity – Recht für Alle!) empfohlener Vertrauensanwalt in Berlin und Umgebung:
Wir suchen noch geeignete Anwälte mit Kompetenz im Arbeitsrecht als Juracity-Experten für den Arbeitsgerichtsbezirk Berlin. Bei Interesse: (02232) 945040-0.
Besonderheiten:
Auf den Seiten des Arbeitsgericht Berlin finden Sie unter "A-Z" in der oberen Menüleiste weitere wichtige Informationen zum Arbeitsgerichtsverfahren, zu den Kosten, zum Nachtbriefkasten und zur Zugangskontrolle: http://www.berlin.de/sen/arbeit/gerichte/abisz.html
Berufung – zuständiges Landesarbeitsgericht:
Die Berufung gegen ein Urteil oder die Beschwerde gegen einen Beschluß des Arbeitsgericht Berlin ist an das Landesarbeitsgericht Berlin/Brandenburg zu richten.