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Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, Betriebsräten und Arbeitgebern oder den Tarifvertragsparteien werden vor dem Arbeitsgericht ausgetragen.

Die erste Instanz ist das Arbeitsgericht, die zweite Instanz das Landesarbeitsgericht und die dritte Instanz das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Alle Arbeitsgerichte Deutschlands und Informationen zum Ablauf des Verfahrens und aktuelle Statistiken auf dieser Seite: Arbeitsgericht.de


Alle Arbeitsgerichte in Deutschland sowie die Landesarbeitsgerichte und das Bundesarbeitsgericht finden Sie mit Adressen und Kontaktinformationen in unserer Arbeitsgerichtssuche.

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