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Arbeitsgericht

Das Arbeitsgericht gibt es nicht, sondern ein Arbeitsgericht besteht immer aus verschiedenen Kammern. Entschieden wird also durch die jeweilige Kammer. Eine Kammer besteht aus je einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern.

Rechtsantragsstelle

Bei der Rechtsantragstelle eines Arbeitsgerichts kann man ohne Hinzuziehung eines Rechtsanwalts Klage zu erheben. Allerdings nur in der ersten Instanz. Ein Anwaltszwang hingegen besteht hingegen vor den Landesarbeitsgerichten oder dem Bundesarbeitsgericht. Hier müssen die Parteien sich durch Rechtsanwälte vertreten lassen; zur Vertretung berechtigt ist jeder bei einem deutschen Gericht zugelassene Rechtsanwalt.

Gerichtstage

Gerichtstage sind Sitzungstage eines Arbeitsgerichts oder einer auswärtigen Kammer, die an einem anderen Ort als dem des Gerichtssitzes oder des Sitzes einer auswärtigen Kammer stattfinden.

Amtstage

An Amtstagen können rechtsuchende Bürgerinnen und Bürger Klagen und sonstige Prozessanträge aufnehmen lassen. Auskünfte über Gesetze und Tarifverträge werden allerdings nur erteilt, soweit dies für die Aufnahme von Klagen oder sonstigen Anträgen erforderlich ist.

Die Arbeitsgerichte

An jedem der 122 Arbeitsgerichte gibt es mehrere verschiedene Kammern, wenn also in der Zeitung mal wieder zu lesen ist, das "Arbeitsgericht Frankfurt haben soundso entschieden", ist das eigentlich falsch.

Es entscheidet nämlich die jeweilige Kammer und die an einem Arbeitsgericht eingerichteten verschiedenen Kammern entscheiden auch schon einmal bei gleichen Sachen unterschiedlich. Jeder Richter ist nämlich unabhängig und darauf legen Richter auch zu Recht großen Wert.

Die Kammern bestehen aus je einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern. Gegen Entscheidungen (Urteil oder Beschluss) des Arbeitsgerichts ist die Berufung oder Beschwerde zulässig (nie: die Revision, auch wenn man das manchmal in der Presse lesen muß ...). Unter besonderen Umständen kann es eine Sprungrevision zum Bundesarbeitsgericht geben.

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Arbeitsgerichte in Deutschland


Alle Arbeitsgerichte mit Adressen und Kontaktinformationen finden Sie in der Arbeitsgerichtssuche.

Wichtiger Hinweis!

In den Kontaktinformationen der einzelnen Arbeitsgerichte werden - soweit veröffentlicht - E-Mail-Adressen angegeben. Diese dienen nur der Übersendung nicht formbedürftiger Mitteilungen!

 

In Rechtssachen können per E-Mail in der Regel weder Klagen eingereicht noch Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu einem Verfahren übersandt werden, die bereits anhängig sind oder anhängig gemacht werden sollen.

 

Ob und inwiefern die elektronische Übermittlung von Dokumenten in Rechtssachen möglich ist, können Sie den Internetangeboten der einzelnen Arbeitsgerichte oder der Landesjustizministerien entnehmen.

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