An jedem der 122 Arbeitsgerichte gibt es mehrere verschiedene Kammern, wenn also in der Zeitung mal wieder zu lesen ist, das "Arbeitsgericht Frankfurt haben soundso entschieden", ist das eigentlich falsch.
Es entscheidet nämlich die jeweilige Kammer und die an einem Arbeitsgericht eingerichteten verschiedenen Kammern entscheiden auch schon einmal bei gleichen Sachen unterschiedlich. Jeder Richter ist nämlich unabhängig und darauf legen Richter auch zu Recht großen Wert.
Die Kammern bestehen aus je einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern. Gegen Entscheidungen (Urteil oder Beschluss) des Arbeitsgerichts ist die Berufung oder Beschwerde zulässig (nie: die Revision, auch wenn man das manchmal in der Presse lesen muß ...). Unter besonderen Umständen kann es eine Sprungrevision zum Bundesarbeitsgericht geben.
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