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02.11.2008
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Sichere Zustellung per Einwurfeinschreiben?

das meint ein anwaltlicher Kollege laut dem Blawg der Handakte. Der Beitrag blendet leider aus, dass das Einwurfeinschreiben bei näherer Betrachtung keine wirkliche Alternative zum vor allem gegenüber Zugangsvermeidungsprofis sehr unsicheren Einschreiben/Rückschein ist.

Wir hatten schon einmal mit Bezug auf ein entsprechendes Urteil darauf hingewiesen, wie unsicher das Einwurfeinschreiben ist. Am sichersten ist Übergabe oder auch Einwurf des Schreibens durch Zustellung per Gerichtsvollzieher oder Bote. Wenn eine persönliche Übergabe vor Zeugen nicht möglich ist.

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

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