Wir hatten schon einmal mit Bezug auf ein entsprechendes Urteil darauf hingewiesen, wie unsicher das Einwurfeinschreiben ist. Am sichersten ist Übergabe oder auch Einwurf des Schreibens durch Zustellung per Gerichtsvollzieher oder Bote. Wenn eine persönliche Übergabe vor Zeugen nicht möglich ist.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und FachanwälteÂ