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17.11.2009
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Schweinegrippe in der Schule: Swine flu, Schule zu ...

"Swine flu, Schule zu", könnte zum neuesten Abzählreim in deutschen Schulen werden. Zur Zeit schliessen nämlich immer mehr Schulen wegen Schweinegrippe. Soweit die gute Nachricht, Kids. Aber: Eure Eltern bekommen vielleicht auch frei. Die berufstätigen Eltern stehen dann nämlich vor der Frage: muß ich - darf ich das Kind alleine lassen? Einen speziellen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung durch den Arbeitgeber gibt es nicht, in § 616 BGB ist aber geregelt, dass man ausnahmsweise fehlen darf (bei Entgeltfortzahlung), wenn man aus persönlichen Gründung ohne Verschulden nicht zur Arbeit kommen kann. Fünf Tage werden danach als vertretbar angesehen, mehr wird man kaum "ohne Verschulden" begründen können. Das bedeutet aber auch, dass man erst mal sehen muss, ob es keine andere Lösung gibt. Bei älteren Kindern, die sich selbst versorgen können, wird man nicht ohne weiteres am Arbeitsplatz fehlen dürfen.  Wenn die Oma im Haushalt lebt und sich auch sonst schon mal um die Kinder kümmert, entschuldigt auch die geschlossene Schule kein Fernbleiben der Eltern am Arbeitsplatz. In jedem Fall darf nur ein Elternteil zuhause bleiben. Also Kids aufgepasst: Wenn Eure Eltern Euch ein Formular vorlegen, in dem Ihr zur Vorlage beim Arbeitgeber unterschreiben sollt, dass die Eltern fehlen mussten, ist Vorsicht angebracht ;-).

Im Ernst: Der MDR hat über geschlossene Schulen und die Nöte der Eltern berichtet und ein Interview gemacht (Podcast). Wer es genauer haben will, liest den gemeinsam mit dem Herausgeber der Sozialen Sicherheit, Rolf Winkel, verfassten Fachbeitrag zur rechtlichen Situation bei der Schweinegrippe.

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte


Aachener Nachrichten Beitrag vom 27.09.2009

Biallos Ratgeber Schweinegrippe: Zum Impfen ist niemand verpflichtet

Beitrag von Horst Biallo und Rolf Winkel mit Tipps von Rechtsanwalt Michael W. Felser

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News.de Beitrag vom 25.09.2009

Schweinegrippe: Kein Händedruck auf dem Standesamt

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Biallo.de vom 25.09.2009

Rechte von Arbeitnehmern: Schweinegrippe - was gilt im Job?

Beitrag von Rolf Winkel

Mit Interviewzitaten von RA Michael W. Felser


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