Schadensersatz bei unrichtiger Auskunft des Arbeitgeber s
Achtung Arbeitgeber, Haftung droht: Wenn Arbeitnehmer Fragen stellen oder generell bei einer Auskunft oder Mitteilung droht bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Arbeitgeber s Schadensersatz in unbegrenzter Höhe. Unternehmer haften dabei u.U. sogar für unterlassene Aufklärung. Das Bundesarbeitsgericht lehnte eine Schadensersatzklage eines Arbeitnehmers nur deswegen ab, weil der betroffene Arbeitnehmer den Nachweis über einen Schaden nicht geführt hat. Der Arbeitgeber hatte eine unrichtige Aufkunft zu den Folgen eines Altersteilzeitvertrag s gegeben. Das Bundesarbeitsgericht dazu: "Der Arbeitgeber hat gegenüber seinen Arbeitnehmern die vertragliche Nebenpflicht, keine falschen Auskünfte zu erteilen. Entsteht dem Arbeitnehmer durch eine schuldhaft erteilte unrichtige Auskunft ein Schaden, kann der Arbeitgeber zum Schadensersatz verpflichtet sein." Mangels Schadensnachweis kam der Arbeitgeber mit einem blauen Auge davon. Von der Fachfrau gibt es für Arbeitgeber den Rat: Lieber vorher zum Anwalt als nachher. Bevor es zu spät ist.