Ob das Angebot von GuteFrage.net überhaupt zulässig ist oder gegen das Rechtsberatungsgesetz verstößt, ist ebenfalls nachdenkenswert. Das Landgericht Ulm hat am 21.1.2005 (3 O 530/04 und 3 0 115/05) entschieden, dass Postings einer Teilnehmerin in einem Internetforum gemäß dem Rechtsberatungsgesetz erlaubnispflichtig sind dem antragstellenden Anwalt per einstweiliger Verfügung einen Unterlassungsanspruch gemäß UWG zugesprochen. Auch der Trägerverein der Internetseite wurde abgemahnt, wie DPMS seinerzeit berichtete.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte