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24.03.2008
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Grundsatzurteil

Völlig falsch ist es, bei einem erstinstanzlichen Urteil von einer Grundsatzentscheidung zu sprechen, wie das ebenfalls bisweilen in der Presse zu lesen ist (Focus/dpa). Als Grundsatzurteil kommen nur rechtskräftige Entscheidungen

 hoher oder höchster Gerichte in Betracht, die eine Rechtsfrage von grundsätzlichem Interesse erstmals geklärt haben oder eine bedeutende grundsätzliche Änderung der Rechtsprechung bedeuten. Einzelfallentscheidungen in Kündigungsschutzprozessen sind dazu besonders schlecht geeignet, da das Arbeitsgericht immer eine Einzelfallabwägung vornehmen muß. 


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