hoher oder höchster Gerichte in Betracht, die eine Rechtsfrage von grundsätzlichem Interesse erstmals geklärt haben oder eine bedeutende grundsätzliche Änderung der Rechtsprechung bedeuten. Einzelfallentscheidungen in
Kündigungsschutzprozessen sind dazu besonders schlecht geeignet, da das
Arbeitsgericht immer eine Einzelfallabwägung vornehmen muß.