Damit relativiert sich der am Bundesarbeitsgericht in den letzten Jahren verbesserte Frauenanteil wieder stark. Nach der Rechtsprechung des LAG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 26.11.2008 - 15 Sa 517/08) indiziert die statistisch asymetrische Geschlechtsverteilung, die auch beim Bundesarbeitsgericht vorliegen dürfte, auf den einzelnen Hierarchieebenen eines Unternehmens eine Benachteiligung wegen des Geschlechts. Auch in der Arbeitsgerichtsbarkeit ist eine "gläserne Decke" nicht von vorneherein ausgeschlossen.
Unabhängig davon ist den neuen Richtern ganz individuell bei ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit viel Erfolg und eine glückliche Hand zu wünschen.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte