Die Erfolgsquote der Nichtzulassungsbeschwerde ist 2008 jedenfalls am Bundesarbeitsgericht wieder gestiegen. Wie das Bundesarbeitsgericht in seiner Pressemitteilung vom bekanntgab, waren im Jahr 2008 jede elfte (9,2 %) gegen die Versagung des dritten Rechtszuges durch die Landesarbeitsgerichte eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde erfolgreich. Damit knüpft die Erfolgsquote bei der Nichtzulassungsbeschwerde wieder an die seit 2004 und dem Anhörungsrügengesetz steigende Entwicklung an.