Die Strafanzeige verkennt, dass Richter anders als andere Berufsgruppen - z.B. Rechtsanwälte - keine Fehler machen können, sondern nur die falsche Rechtsaufassung vertreten ;-). Aber für eine bewusste Unterbindung des Streiks wider besseres Wissen liegen keine Anhaltspunkte vor.
Wer sich für das Grundrecht der Tarifautonomie einsetzt, muss auch Urteile und Meinungen akzeptieren, die mit der eigenen Ansicht nicht übereinstimmen.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte