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03.08.2010







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Arbeitsgericht Wuppertal, Pflegeheim in Radevormwald, Kündigungsantrag der Nachtwache zurückgezogen

Das Alten- und Pflegeheim Haus Thiele GmbH, Radevormwald, hat am 02.08.2010, wenige Stunden vor dem entscheidenden Termin beim Arbeitsgericht Wuppertal, den Antrag auf Zustimmung zur fristlosen Kündigung der stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden und examinierten Pflegefachkraft in Dauernachtwache zurückgezogen. Zuvor gab es noch den Versuch, eine Einigung zu erreichen, die einen Wechsel der stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden in den Tagdienst vorsah. Dies wurde jedoch von ihr abgelehnt.


Der stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden war durch das Haus Thiele, deren Gesellschafter im wesentlichen Frau Sieckendieck und Herr Sieckendieck sind, vorgeworfen worden, sie habe schwerwiegende arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen begangen, nämlich unterlassene Hilfeleistung bei Bewohnern und Patienten sowie Einschüchterung von Bewohnern und Patienten und deren dadurch ausgelöste Verängstigung. Sie sei ihrer Betreuungspflicht wiederholt nicht nachgekommen und habe dabei die Gesundheit der entsprechenden Bewohner gefährdet. Sie habe sich nach eigenem Gutdünken geweigert, Bewohner im Haus Thiele ordnungsgemäß zu pflegen. Da sie offensichtlich jegliches Verantwortungsbewusstsein gegenüber kranken Menschen verloren habe, könne sie bei Haus Thiele nicht mehr arbeiten. Sie habe nicht nur wissentlich und willentlich gegen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen, sondern habe auch ihre arbeitsvertraglichen Rücksichtnahme- und Treueverpflichtung gegenüber Haus Thiele nicht eingehalten. Dadurch habe sie den sehr guten Ruf des Hauses Thiele bewusst gefährdet. Ihr fehle jegliches Unrechtsbewusstsein und das indiziere Wiederholungsgefahr. Ihre Vertrauensstellung als Pflegekraft habe sie missbraucht und das Vertrauensverhältnis zerstört.

In der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Ende April 2010 ließ das Gericht bereits Bedenken gegen den Antrag erkennen, gab der Haus Thiele GmbH - diesmal vertreten durch den bekannten Rechtsanwalt Dr. Freiling aus Frankfurt - noch die Chance, nachzubessern. Dass die Haus Thiele GmbH auch nicht davor zurückschreckte, betagte und teilweise unter Betreuung stehende Bewohnerinnen sowie Beschäftigte als Zeugen für das angebliche Fehlverhalten der stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden zu benennen, grenzt an einen Skandal.

Nachdem die ausführliche Stellungnahme der stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden mit den Gegenargumenten beim Arbeitsgericht vorlag, ist es jetzt zwar spät, aber folgerichtig und konsequent gewesen, seitens der Haus Thiele GmbH den ehrenrührigen und existenzgefährdenden Antrag zurückzuziehen. Das hat der Haus Thiele eine weitere Niederlage durch Urteil erspart. Von den 14 bekannten Verfahren hat die Haus Thiele GmbH keines gewonnen oder zu Ende geführt.

Es bleibt zu hoffen, dass der neue Geschäftsführer bald die noch laufenden Verfahren gegen die Vorsitzende des Betriebsrates wegen angeblicher Arbeitsverweigerung und "Belügens der Belegschaft" und den gesamten Betriebsrat auf Amtsenthebung zurückzieht.

 

Rechtsanwältin Christel Karin Schwarz-Feuring, Haddenbrocker Str. 21,

42855 Remscheid, Tel. 02191/291382; email: hilfe@schwarz-feuring.de

 


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