Der Betriebsrat hatte sich im Rahmen anderer, von der Arbeitgeberin und einer Minderheit von Beschäftigten eingeleiteten Verfahren, die Betriebsratsvorsitzende zu kündigen und sie ihres Amtes entheben zu lassen, an die örtliche Presse gewandt. Die örtliche Presse hat ausführlich berichtet. Auch die Arbeitgeberin kam ausführlich zu Wort. Offenbar scheut die Arbeitgeberin aber die Öffentlichkeit. Sie wirft dem Betriebsrat vor, die Zusammenarbeit und die vereinbarte Mediation aufgekündigt zu haben.
Dieser Vorwurf ist absurd. Die Arbeitgeberin hat nach der Vereinbarung der Mediation immer weiter personelle Maßnahmen eingeleitet. Sie hat versucht, vom Betriebsrat die Stimmung zu bekommen, die stellvertretende Betriebsratsvorsitzende und auch die Betriebsrätin und Leiterin der Küche fristlos zu kündigen. Dies hat der Betriebsrat abgelehnt. Die erste Verhandlung gegen die stellvertretende Betriebsratsvorsitzende war am 27.04.2010. Die Arbeitgeberin konnte auf Fragen des Gerichts nicht überzeugend vortragen. Es wurde ein neuer Termin im August 2010 vereinbart. Das Verfahren gegen die Küchenleiterin soll am 20.05.2010 stattfinden.
Die vereinbarte Mediation hat die Arbeitgeberin abgesagt, weil sich die "Verhältnisse" geändert hätten.
Christel Karin Schwarz-Feuring
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